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   BVerwG, 29.03.1966 - VI C 151.62   

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BVerwG, 29.03.1966 - VI C 151.62 (https://dejure.org/1966,1765)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1966 - VI C 151.62 (https://dejure.org/1966,1765)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1966 - VI C 151.62 (https://dejure.org/1966,1765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1966, 697
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1966 - VI C 151.62
    In BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] werde zutreffend hervorgehoben, daß der Beamte sich dann in Ausübung des Dienstes befinde, wenn er sich zur Zeit und am Ort des schädigenden Ereignisses auf Grund einer dienstlichen Weisung aufgehalten habe, deren Rechtsgrundlage das im Beamtenverhältnis geregelte Unterstellungsverhältnis sei.
  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 181.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1966 - VI C 151.62
    Die Auffassung des Senats, daß der Auslandsschuldienst der hierfür durch den Dienstherrn beurlaubten und von dem Auswärtigen Amt entsandten Lehrer weder in Beziehung zum Dienstherrn noch zum Auswärtigen Amt öffentlicher Dienst sei, steht nicht in Widerspruch zu seiner Rechtsprechung zu § 116 Abs. 1 Nr. 2 BBG (Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 181.58 -[Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 2 = DÖD 1962 S. 36 = JR 1962 S. 436]) und zu § 117 Abs. 1 BBG (BVerwGE 13, 299), in der die Anrechnungsfähigkeit eines Dienstes im Ausland trotz privatrechtlicher Grundlage dieses Dienstes als ruhegehaltfähige Dienstzeit bejaht wurde.
  • BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1966 - VI C 151.62
    Die Auffassung des Senats, daß der Auslandsschuldienst der hierfür durch den Dienstherrn beurlaubten und von dem Auswärtigen Amt entsandten Lehrer weder in Beziehung zum Dienstherrn noch zum Auswärtigen Amt öffentlicher Dienst sei, steht nicht in Widerspruch zu seiner Rechtsprechung zu § 116 Abs. 1 Nr. 2 BBG (Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 181.58 -[Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 2 = DÖD 1962 S. 36 = JR 1962 S. 436]) und zu § 117 Abs. 1 BBG (BVerwGE 13, 299), in der die Anrechnungsfähigkeit eines Dienstes im Ausland trotz privatrechtlicher Grundlage dieses Dienstes als ruhegehaltfähige Dienstzeit bejaht wurde.
  • BVerwG, 23.10.1958 - II C 200.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1966 - VI C 151.62
    Es ist nicht auszuschließen, daß in besonderen Ausnahmefällen auch im Zusammenhang mit Dienstunfallvorschriften ein äußerlich auf privatrechtlicher Grundlage ausgeübter Dienst als öffentlich-rechtlicher Dienst gewertet wird, wobei darauf hingewiesen werden könnte, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen des § 53 G 131 die Tätigkeit früherer Berufssoldaten in privatrechtlichen Tarnverhältnissen als Berufssoldatendienst anerkannt worden ist (u.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 200.57 [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 5]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2000 - 2 A 11170/00
    Zwar kann ein beurlaubter Beamter keinen Dienstunfall im Sinne von § 31 Abs. 1 BeamtVG erleiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1966, ZBR 1966, 183), doch erstreckt § 31 Abs. 5 BeamtVG die Unfallfürsorgepflicht auf den Personenkreis, der im öffentlichen oder im dienstlichen Interesse beurlaubten Beamten, sofern sie in Ausübung der Tätigkeit, derentwegen sie beurlaubt sind, einen Körperschaden erleiden.
  • VG Kassel, 31.10.2022 - 1 K 1282/21

    Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen nach dem BeamtVG bei Arbeitsunfällen

    Ein Unfall, den ein beurlaubter Beamter erleidet, ist kein Dienstunfall (so bereits BVerwG, Urteil vom 29. März 1966 - VI C 151.62 -, juris).
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